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Paar- und
Familienmediation

Paar- und Familienmediation

Mediation in Diversity bietet Paar- und Familienmediationen einem geschützten Rahmen an.

Mit Hilfe eines allparteilichen Dritten werden aufgetretene Konflikte eigenverantwortlich geklärt und geregelt. Die Themen bestimmen dabei alle Familien und Paare selbst. Im Trennungsfalle geht es meist um die Betreuungsregelungen für gemeinsame Kinder. Die Dauer von Mediationen sind von Fall zu Fall verschieden und werden gemeinsam terminiert. In vielen Fällen einigen sich die beteiligten Parteien auf eine Sitzungsdauer von 90 Minuten.

Die einzig unverzichtbare Voraussetzung für ein Gelingen der Mediation ist die eigene Bereitschaft sich auf einen Klärungsprozess ein zu lassen, was oftmals schwer genug ist. Darum ist eine Teilnahme auch freiwillig und selbstbestimmt. So kann eine Beendigung zu jedem Zeitpunkt von den Beteiligten selbst ausgesprochen werden. Laufende gerichtliche Verfahren sollten und können während der Dauer eines Mediationsprozesses unterbrochen werden.

Um Familien- und Paarmediationen eine möglichst hohe Zufriedenheit zu zusichern, bieten wir auch passende Co-Mediationen an. Die einzelnen Mediationen werden nach Stundensätzen abgerechnet und orientieren sich an 2% ihres beruflichen Einkommens. Hierüber gebe ich Ihnen gerne auch persönliche Auskünfte.


Kontakt:
Steffen Kanis (Mediator)
(030) 339 88 150


Materialien:
•   Dokumentation Wechselmodell 2015
•   Wechselmodell Broschüre


Präventionsmöglichkeit Mediation

Gesetzliche Bestimmungen über das Sorgerecht für Kinder unterliegen ständige Veränderungen. So beschloss der Bundestag im Jahr 2013, dass ledige Väter, die bisher kein Sorgerecht für ihr Kind hatten, beim Familiengericht die gemeinsame Sorge – auch gegen den Willen der Mütter – beantragen können. In solchen Fällen haben dann die Mütter 6 Wochen Zeit, plausibel zu machen, dass eine gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes widerspricht. Sieht das Gericht das anders, kann es die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter verordnen – nach Aktenlage, ohne sie persönlich anzuhören. Dabei wird das Sorgerecht unabhängig vom Unterhalts- und Umgangsrecht verhandelt. Bevor die gemeinsame Sorge in Konfliktfällen verordnet wird, empfiehlt es sich einen „gütlichen“ Vereinbarungsweg mittels einer Mediation zu beschreiten bzw. zumindest zu versuchen.

Mediationen bestehen in diesem Bereich daher immer auf einer schriftlichen, einvernehmlichen Vereinbarung, welche von allen Beteiligten akzeptiert, gewünscht und unterschrieben wird.

Regenbogenfamilien

Regenbogenfamilien haben viele Gründe juristische Wege nicht zu beschreiten. Die Vielfalt ihrer Lebenskonstellationen entspricht dem sehr selbstgewählten Verfahren Mediation in großem Masse.